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09.12.2018

Ärger über plötzliche Rodung in Praunheim

Eine unangekündigte Baumfällung erzürnt im Frankfurter Stadtteil Praunheim nicht nur die Anwohner, sondern auch die Stadtteilpolitiker. Sie befürchten, ein Investor könnte dort Fakten schaffen wollen.

Nach mehr als 15 Jahren tut sich was Am Stockborn. Auf dem Grundstück entlang der Hausnummern 1 bis 7 mussten Anfang November die ersten Bäume weichen. Für viele ein Ärgernis, obwohl eine neue Nutzung des brachliegenden Areals seit Jahren gewünscht wird. Der Grund: Die Anwohner und Stadtteilpolitiker fühlen sich übergangen. „Es entsteht der Eindruck, dass der Investor damit Fakten schaffen will, damit das Argument der Baumerhaltung im Prozess des Bebauungsplanverfahrens nicht mehr beachtet werden muss“, sagt Hans Creß von der SPD im Ortsbeirat 8.

Nach den Bäumen soll das dreizehnstöckige Hochhaus, das seit 2004 leer steht, dem Erdboden gleichgemacht werden. Aufgrund seines maroden Zustands und der hohen Asbestbelastung soll es ab 2019 durch einen Neubau ersetzt werden. Rund 130 Wohnungen könnten auf dem 7000 Quadratmeter großen Grundstück in Praunheim entstehen. Eine Baugenehmigung gibt es allerdings noch nicht. Der Ortsbeirat wundert sich, warum die Bäume schon jetzt gefällt werden müssen.

In der November-Sitzung beklagte sich auch ein Anwohner über die frühzeitige Rodung. „Zu allen drei Straßenseiten hin wurden die Bäume entfernt“, erzählt er. „Nun sieht das Grundstück noch schäbiger aus.“ Ein Antrag der SPD-Fraktion zum Thema kam ebenfalls auf den Tisch, der etwa danach fragt, ob eine Baumfällgenehmigung vorliegt.

Franziska Klenk vom Stadtplanungsamt sind die Bürgerbeschwerden bekannt. „Ich habe dazu bei der Bauaufsicht und beim Investor nachgefragt: Notwendige Baumfällungen sind im Zuge der im September erteilten Abbruchgenehmigung erfolgt“, erklärt sie. Die Fällungen seien jetzt nötig, da man sonst im kommenden Frühjahr in die Vogelbrutphase kommen würde. Dann nämlich sollen die Vorarbeiten zum Abbruch gemacht werden.

„Eine Abbruchgenehmigung ist unabhängig vom neuen Planungsrecht und kann jederzeit beantragt werden“, erklärt Klenk weiter. „Sie hat auch keine rechtliche und inhaltliche Verbindung zu einer Baugenehmigung, die erst später auf Grundlage des künftigen Planungsrechts geprüft und gegebenenfalls zulässigerweise erteilt werden kann.“

Hans Creß fragt in seinem Antrag auch, ob die Fällgenehmigung entgegen den Baumgutachten erfolgt ist. Den über 50 Jahre alten Baumbestand auf dem Baugrundstück versucht der Ortsbeirat seit Jahren mit Gesuchen an den Magistrat zu schützen. Laut Klenk sei das nicht der Fall. Wie zuletzt zugesichert, sollen neun alte Bäume erhalten bleiben. Die Pflanzung von neun Ersatzbäumen auf dem Baugrundstück und drei weiteren im öffentlichen Straßenraum sind ebenfalls weiterhin vorgesehen. „Die Neupflanzungen sollen das Bild des baumumstandenen Areals wiederherstellen“, betont Klenk.

Der Bebauungsplan soll im Sommer 2019 in Kraft treten. Voraussetzung dafür ist unter anderem die Auswertung der Stellungnahmen, die nach Veröffentlichung der Pläne im August von den Bürgern eingeholt wurden. „Welche Hürden sich beim späteren Bauantragsverfahren sonst noch stellen, können wir zurzeit nicht voraussagen“, sagt Klenk. Die Investoren Bamac GmbH und Wilma Wohnen Süd GmbH hätten zugesichert, „rechtzeitig mit den Anwohnern wegen der Baustelleneinrichtung und des dann sicher zeitlich besser bekannten Zeitablaufs zu sprechen“, versichert sie.



Artikel Frankfurter Rundschau, vom 05.12.2018. Von Laura Franz

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